AGB -Allgemeine Geschäftsbedingungen

HUBER Kartographie GmbH
Max-Planck-Str. 17
85716 Unterschleißheim
DEUTSCHLAND

Stand: 02.06.2010

I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten mit der Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden in keinem Fall Gegenstand des Vertrages, und zwar auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Auftragnehmer“ die Rede, so ist damit die Huber Kartographie gemeint.

3. Unsere Angebote sind freibleibend.

4. Eine Annahme der Bestellung erfolgt nur auf Grund und gemäß unserer Auftragsbestätigung. Wird der Auftrag nicht gesondert bestätigt, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

4. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrages müssen, um wirksam zu sein, von der Geschäftsleitung des Auftragnehmers schriftlich bestätigt werden.

II. Rücktrittsrecht

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Streik, Erkrankungen und Störungen im Geschäftsbetrieb auftreten. Gleiches gilt, wenn vorstehende Gründe, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug und positive Vertragsverletzungen im Betrieb eines unserer Lieferanten auftreten. In all diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

III. Lieferung

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

2. Wird der Versand aus einem Grund verzögert, den der Kunde zu vertreten hat, geht am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.

3. Liefertermine und -fristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferanten liegen. Während der Zeit, in der ein solches Hindernis einwirkt, können wir weder in Verzug geraten, noch uns im Verzug befinden.

4. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.

5. Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist im Sinne des § 323 BGB setzen. Eine Entbehrlichkeit der Fristsetzung gemäß § 323 II BGB wird ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Recht auf Schadensersatzansprüche, insbesondere Verzugsschadensersatzansprüche und entgangener Gewinne sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

6. Wird die von uns zu erbringende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den wir zu vertreten haben, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Zu vertreten haben wir allein Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Recht auf Schadensersatzansprüche, insb. Verzugsschadensersatzansprüche ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Maßgebend sind unsere am Tage der Lieferung geltenden allgemeinen Preise. Der Kunde braucht die Erhöhung der am Liefertag maßgeblichen Preise gegenüber den in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit nicht gegen sich gelten lassen, als diese Erhöhung auch unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse der Kostenentwicklung und sonstiger für die Preisbemessung wesentlicher Faktoren als grob unbillig erscheint.

3. Die Zahlungen sind bar, frei unserer Zahlstellen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Dem Kunden sind Porto- und Skontoabzüge nicht gestattet.

4. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer hat sich gegenüber dem Kunden einer groben Vertragsverletzung schuldig gemacht oder der Kunde verfügt über unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Bei Aufträgen ab 5.000,00 ! sind Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu leisten.

6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der bankenüblichen Zinsen für Darlehen mit täglicher Kündigungsfrist zu vergüten. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Des weiteren hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Kunden einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Kunden abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den vom ihm gelieferten Waren oder Daten bis zur Bezahlung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen gegen den Kunden oder Käufer vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware oder Daten nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden hiermit an den Auftragnehmer zur Sicherung seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden abgetreten. Der Kunde ist – jederzeit widerruflich – zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die eingezogenen Beträge sind innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles an den Auftragnehmer abzuführen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft zu geben über die Schuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden die Sicherungsrechte nach Ziffern 1 und 2. nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als die Hälfte übersteigt.

2. nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als die Hälfte übersteigt.

VI. Haftung

1. Soweit in diesen AGBs nichts Abweichendes bestimmt ist, sind im Rahmen der gesetzlich zulässigen Ansprüche des Kunden wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, insbesondere die Haftung für Folgeschäden und alle sonstigen Schadensersatzansprüche, die Ansprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal 10 % des Auftragswertes begrenzt, soweit nicht Kardinalpflichten betroffen sind. Im letzteren Fall gelten die Bestimmungen des Satzes VI. Ziffer 1.

2. Der Kunde / Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an, dass die digitale Erfassung von geographischen Daten auf der Basis der hierfür vorhandenen Unterlagen erfolgt und hieraus Ungenauigkeiten in den Daten entstehen können. Der Auftragnehmer / Lizenzgeber schließt daher für die an den Kunden / Lizenznehmer gelieferten Daten jegliche Gewährleistung und Haftung für Fehler aus, die sich aus dem dem Auftragnehmer / Lizenzgeber zur Verfügung stehenden Material ergeben oder systembedingt bei der Bearbeitung entstehen, soweit dem Auftragnehmer / Lizenzgeber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

VII. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Waren zulässig. Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen kann nur eine Minderung verlangt werden, das Recht zum Rücktritt bzw. Schadensersatz wird hiermit ausgeschlossen.

VIII. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

IX. Belegexemplare / Referenzen

1. Der Kunde hat dem Auftraggeber nach der vertragsgemäßen Verwendung der Daten, z. B. Druck des Kartenwerkes, zwei Belegexemplare zu übersenden.

2. Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer ausdrücklich nach Erfüllung des Vertrages mit seinem Namen und Firmenbezeichnung – auch unter Verwendung der entsprechenden (Unternehmens-)Kennzeichen auf der Website www.kartographie.de als Referenz zu werben und eine entsprechende Verlinkung auf die Website des Kunden anzubringen. Dies gilt nicht sofern, der Kunde dieser Nutzung unverzüglich nach Vertragsschluss widerspricht.

X. Versicherungen

Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Manuskripte, Originale, digitale Dateien, Papiere, Stehsätze, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Die Haftung des Auftragnehmers bestimmt sich nach VI.

XI. Urheberrechte

1. Digitale Daten bleiben Eigentum des Auftragnehmers / Lizenzgebers, es sei denn, dass ein schriftlicher Vertrag die Sachlage anders regelt. Der Kunde erwirbt am Liefergegenstand jeweils nur ein einfaches, nicht übertragbares, auf den Gegenstand des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Ausführung von Korrekturen, Ergänzungen oder Reduzierung von Inhalten oder Erweiterungen der Kartenfläche und -daten darf ausschließlich vom Auftragnehmer / Lizenzgeber vorgenommen werden. Das Urheberrecht und das Nutzungsrecht bleiben beim Auftragnehmer / Lizenzgeber.

3. Werden dem Kunden, um Filme oder Plattkopien herstellen zu können vom Auftragnehmer / Lizenzgeber lizenzierte Programme, Schriften oder Eigenentwicklungen überlassen, so verpflichtet sich der Kunde diese nicht an Dritte weiterzugeben und nach Erfüllung des Vertrages zu löschen und diese Löschung auf Verlangen dem Auftragnehmer / Lizenzgeber nachzuweisen. Im Zweifel gilt dabei der Abschluss der vertragsgemäßen Verwendung der Daten, z. B. Druck des Kartenwerkes als Zeitpunkt der Löschung.

4. Falls der Kunde dem Auftragnehmer / Lizenzgeber Daten oder Vorlagen zur Weiterverarbeitung überlässt, sichert er ausdrücklich zu, dass er alleiniger Rechteinhaber an diesen Daten oder Vorlagen ist und dass der Kunde bei Verwendung / Verarbeitung dieser Daten oder Vorlagen durch den Auftragnehmer 7 Lizenzgeber jegliche Haftung übernimmt. Der Kunde übernimmt ausdrücklich die Verantwortung und Haftung für Ansprüche, die von Dritten an den Auftragnehmer / Lizenzgeber geltend gemacht werden und stellt diesen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

XII. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Ausdrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif und unterzeichnet zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden übersendete Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigungen gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden. Auftretende Fehler hat der Kunde innerhalb einer Woche schriftlich an den Auftragnehmer zu melden. Bei farbigen Reproduktionen und Karten (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original oder der Vorlage nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Das Selbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Ausdrucken und dem Auflagendruck.

XIII. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckprodukten

Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % ab 50 Exemplaren anzuerkennen.

XIV. Firmentext

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Umsatzsteueridentitätsnummer nach Maßgabe entsprechender Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

XV. Porti und Fracht

Die Kosten der Versendung trägt der Kunde.

XVI. Schlussbestimmungen

1. Sofern in diesen Bestimmungen oder im individuell vereinbarten Vertrag keine Regelung enthalten ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes im Haager Kaufrechtsübereinkommen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 und dessen folgende Novellierungen über Verträge über den internationalen Warenverkauf sind ausgeschlossen.

1. April 1980 und dessen folgende Novellierungen über Verträge über den internationalen Warenverkauf sind ausgeschlossen.

3. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien haben in diesem Fall eine Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen und vertraglichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort für die Zahlung und Gerichtsstand einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, München, insbesondere für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.